Qualitätsberichte
Krankenhäuser sind nach § 137 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich dazu verpflichtet ein strukturiertes Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Pflicht der Krankenhäuser, ihre Berichte zu veröffentlichen, soll mehr Transparenz für Patienten, einweisende Ärzte und Krankenkassen garantieren.
Die FS Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Leistungsdaten im Hinblick auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Ihres Unternehmens in Form eines Qualitätsberichtes, sowie bei der abschließenden Veröffentlichung. Damit werden Sie sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht als auch den Patienten, um die Sie werben.